Fraktionsvorsitzender Carsten Pörksen MdL „Die SPD-Fraktion begrüßt das positive Ergebnis der Messungen der Luftqualität im Kurgebiet Bad Kreuznach, welches zur Bestätigung des Prädikats „Bad“ für die nächsten Jahre führt“, erklärte der SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzende Carsten Pörksen nach Vorlage des amtlichen Gutachtens.
Damit sei die Gefahr für die kommenden Jahre gebannt, dass der Stadt Bad Kreuznach auf Grund schlechter Luftqualität der „Bad“ Titel aberkannt werde, was für die Kurstadt eine mittlere Katastrophe bedeutet hätte.
Auch folge die SPD-Fraktion den Empfehlungen im Gutachten insoweit, dass der Maßnahmenplan zur Verbesserung der Luftqualität im Kurgebiet weiter umgesetzt werden solle. Dazu gehören Ausbau der Erdgasversorgung, die Nutzung umweltfreundlicher Energiequellen, Überprüfung der Heizungsanlagen, etc.
Nicht nachvollziehbar und völlig neben der Sache ist aber die Empfehlung, die Ost-West-Trasse zur Verringerung des Durchgangsverkehrs zügig zu bauen, denn diese Trasse würde nicht zu weniger sondern zu mehr Verkehr im Salinental führen, stellt Pörksen fest. Spätestens ab dem Viadukt werde der Verkehr zunehmen und damit die Luft weiter belasten. In diesem Zusammenhang ist es für die SPD-Fraktion nicht verständlich, dass bei den Messungen das Salinental ausgeklammert worden sei. Das Salinental wird von besonders vielen Menschen aufgesucht, so auch von Sportlern, die auf Grund ihrer sportlichen Betätigung auf gute Luftqualität angewiesen sind.
Es könne zwar der Verkehr zwischen Viadukt und Parkhaus Badeallee durch die Baumaßnahme ein wenig reduziert werden, positive Auswirkungen auf das Kurgebiet einschließlich des Salinentals werde es aber nicht haben. Deshalb tauge das Gutachten nicht für eine Begründung einer neuen Trasse, im Gegenteil. Diese würde vielmehr für viele Menschen zum Beispiel in den Berufsbildenden Schulen zur zusätzlichen Belastung der Luftqualität und Lärmbelästigung führen, so dass keine Verbesserung sondern eine Verschlechterung der Situation insgesamt zu erwarten sei. „Ich frage mich, wer den Gutachtern diese „Empfehlung“ unterbreitet hat, sachlich begründet ist sie nicht“, meint Pörksen abschließend.