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Pörksen und Körper setzen sich für Rümmelsheimer Bürger ein

Veröffentlicht am 25.03.2011 in Kommunales
Carsten Pörksen, MdL
Carsten Pörksen MdL

Carsten Pörksen und Fritz Rudolf Körper setzen sich für die Rümmels­heimer Bürgerinnen und Bürger, gegen eine Änderung des Raumordnungsplans für eine große Fläche im Bereich des Bü­desheimer Waldes, ein. Auf Bitte des Vorsitzenden des Vereins Lebensraum untere Nahe e.V. haben sich die Abgeordneten mit den raumordnerischen Planungen im Bereich des Büdes­hei­mer Waldes bei Rümmelsheim befasst und an die Pla­nungs­gemeinschaft Rheinhessen-Nahe gewandt.

Für diesen Bereich steht, entsprechend der rohstoff­geo­logischen Fachplanung, zu befürchten, dass größere Flächen als Vorranggebiete für den Rohstoffabbau ausge­wiesen werden sollen, welche bislang Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz waren.

Die Umwidmung der Fläche würde die Grundlage schaffen, nach weiteren Prüfungen, den bestehenden Kiesabbau stark auszuweiten, so dass befürchtet wird, dass sowohl wertvolle Waldflächen im Bereich des Büdesheimer Wal­des als auch weltbekannte Weinbaulagen des Wein­bau­gebietes Nahe beeinträchtigt werden und in Gefahr ge­raten könnten. Gravierende Auswirkungen auf den Grund­wasserhaushalt und damit auch auf den Weinbau werden ebenso befürchtet wie die Zerstörung des betroffenen Waldstreifens als Standort vieler seltener Baumarten und geschützter Pflanzen.

Im Übrigen stellt sich in Zusammenhang mit der Umwid­mung der Flächen die Frage nach dem Vertrauens­schutz, die Gemeinde Rümmelsheim und insbesondere die Ei­gen­tümer von Einfamilienhäusern des anliegenden Rüm­mels­heimer Neubaugebietes betreffend.

Auch die Interessen der Rümmelsheimer Bürger müssen geschützt werden, so Carsten Pörksen. Bereits durch die Umwidmung im Raumordnungsplan könnten auf einen Schlag die Häuser, insbesondere des nahegelegenen Rüm­melsheimer Neubaugebietes, an Wert verlieren. Das darf nicht sein.

Hier geht es im ersten Schritt noch nicht um mögliche, im Falle eines tatsächlichen späteren Abbaus intensiv zu prü­fende Immissions- und Umweltschutzaspekte, sondern auf die Auswirkungen der Planänderung auf den Werterhalt bzw. Wertminderung und die Veräußerbarkeit von Immo­bilien und der seitens der Gemeinde vorgehalte­nen Bau­grundstücke.

Den Wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen oder Konzerne darf nicht per se Vorrang eingeräumt wer­den, auf Kosten der Bevölkerung der betroffenen Ge­mein­den, auf Kosten des Umweltschutzes und unserer wert­vollen Kulturlandschaft, so Fritz Rudolf Körper.

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