Teilnehmerinnen des Qualifizierungskurses für Tagesmütter: Kursleiterin Bettina Alsfasser (zweite Reihe links) und Gertrud Wipfler, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreis Birkenfeld u. kvhs-Leitern (zweite Reihe rechts). MdB besucht Qualifizierungskurs im Mehrgenerationenhaus
„Der Bedarf an sogenannten Tagesmüttern wird steigen, deshalb gilt es für deren Ausbildung und Tätigkeit ein eigenständiges Berufsbild zu entwickeln“, so Fritz Rudolf Körper MdB nach seinem Gespräch mit den Teilnehmerinnen eines Qualifizierungskurses für Tagesmütter im Mehrgenerationenhaus.
In immer mehr Familien sind beide Elternteile berufstätig. Für diese gilt es, die Kinderbetreuung und ihre berufliche Tätigkeit in Einklang zu bringen. Öffentliche Ganztagseinrichtungen können der Bedarfssituation dieser Familien nicht immer gerecht werden. Oft ziehen aber auch die betroffenen Eltern individuelle Lösungen für die Betreuung ihrer Kinder vor. Daher entscheiden sie sich für eine Tagesmutter.
„Für diese Tätigkeit gibt es allerdings kein einheitliches Berufsbild“, so die Leiterin des Qualifizierungskurses, Bettina Altfasser. Die Verantwortung der Kindertagespflege liege grundsätzlich beim Kreis. Somit führt der Landkreis Birkenfeld mit finanzieller Unterstützung des Landes auch die Qualifizierung und Fortbildung der Tagesmütter durch. Als Orientierung gelten hier die Leitlinien des Deutschen Jugendinstitutes (DJI). Dies bedeutet für eine angehende Tagesmutter: 160 Stunden theoretische Ausbildung mit Praktika, Prüfungen, Zeugnissen, Erste-Hilfe-Kurs sowie Referenzen -und dies alles zusätzlich zu ihren eigenen Erfahrungen als Mutter. Zudem berichteten die Kursteilnehmerinnen über eine Vielzahl von bürokratischen Hürden und einen „Papierkrieg“, der den Weg einer Tagesmutter in die Selbstständigkeit „nicht gerade leicht mache“.
Auch die Bezahlung für die Kinderbetreuung war ein Thema. „Hier zeigt sich grundsätzlich die Wertigkeit von Erziehungsarbeit in unserer Gesellschaft“, bemerkte die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Birkenfeld, Gertrud Wipfler, in der Gesprächsrunde. So liege der Stundensatz je nach kommunalem Träger in Rheinland-Pfalz für eine Tagesmutter pro Kind zwischen 2,80 und 4,20 Euro. „Die Bezahlung der Tagesmütter darf nicht von der Kassenlage des jeweiligen Kreises abhängig sein. Ein anerkanntes und eigenständiges Berufsbild würde die Tätigkeit der Tagesmutter aufwerten und somit auch zu einer angemessenen Vergütung führen“, so Fritz Rudolf Körper.