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Vorratsdatenspeicherung – Gleichgewicht zwischen Terrorismusbekämpfung und Achtung der Privatsphäre gewährleisten

Veröffentlicht am 02.03.2010 in Bundespolitik
Carsten Pörksen, MdL
Carsten Pörksen, MdL

„Ich begrüße das ausgewogene und überzeugende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es leistet einen zentralen Beitrag zum Gleichgewicht zwischen der Terrorismusbekämpfung, der Achtung der Privatsphäre und dem Schutz persönlicher Daten“, so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende der Datenschutzkommission des Landtags, Carsten Pörksen.

Das Bundesverfassungsgericht setze damit seine kritische Haltung gegen ständig zunehmende Eingriffe in die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger fort; eine Haltung, so Pörksen, die von ihm persönlich als auch von der SPD-Landtagsfraktion geteilt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig und damit nichtig sind. Zwar sei eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehle aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die Vorschriften würden weder eine hinreichende Datensicherheit gewährleisten noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch würden sie nicht den verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen entsprechen, so das Bundesverfassungsgericht.

„Vor dem Hintergrund des Urteils aus Karlsruhe müssen wir uns kritisch mit der Frage beschäftigen, ob bei den Sicherheitsgesetzen und Maßnahmen der vergangenen Jahre die schon mehrmals vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Gebote zum Schutz privater Daten und zur informationellen Selbstbestimmung ausreichend beachtet wurden“, so Pörksen.

„An vorderster Stelle ist die Bundesregierung aufgefordert, zügig die nun notwendigen gesetzlichen Änderungen voranzubringen. Mit Blick auf die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung freue ich mich, von der EU-Kommission zu hören, dass auch die EU-Richtlinie noch in diesem Jahr auf den Prüfstand gesetzt wird“, so Pörksen.

Pörksen: „Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung wirft generell die Frage auf, ob der Staat - aber auch private Unternehmen wie Google oder Microsoft - all die vielen Daten wirklich brauchen. Alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft müssen untersuchen, inwiefern die Speicherung privater Daten notwendig ist, ob die Speicherzeit transparenter ausgestaltet werden kann und ob nicht weniger kritische Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten. Im Übrigen sei die Stellung des Einzelnen durch richterliche Kontrolle und Benachrichtigungspflichten zu stärken.“

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