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SPD-Arbeitnehmer im Kreis Bad Kreuznach: Arbeitnehmerfreizügigkeit darf nicht zu Lohndumping führen

Veröffentlicht am 25.04.2011 in Arbeit
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Ab 1. Mai können Arbeitnehmer aus acht der zehn osteuropäischen EU-Staaten ohne jede Einschränkung eine Beschäftigung in Deutsch­land annehmen. Zudem fallen auch die Be­schrän­kungen für die Entsendung von Arbeit­neh­mern aus diesen Ländern weg sowie für die grenz­über­schrei­ten­de Leiharbeit weg.
Europa wachse mit der Geltung der Arbeitnehmer­frei­zü­gig­keit weiter zusammen.

Diese sei eine Chance für alle Arbeitnehmer in Europa und seinen Regionen.. Gleichzeitig müsse jedoch die Gefahr gebannt werden, dass ausländische Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland in den Niedriglohnsektor ent­sandt werden und damit gute Arbeitsplätze zu tarif­lichen Löhnen gefährdet würden, erklärt der Kreis­ver­band der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer­fragen (AfA) Bad Kreuznach in einer Pressemitteilung.

Die AfA begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die SPD-Bundestagsfraktion schon im Januar einen Antrag zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in den Bundestag eingebracht hat, in dem klare Regeln für eine faire Mobilität und so­ziale Sicherung von Beschäftigten gefordert werden. Dazu gehören vor allem ein flächendeckender gesetzlicher Min­dest­lohn und die konsequente Durchsetzung des Prin­zips gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, betont der Vorsitzende der sozialdemokratischen Arbeit­nehmer im Kreis, Michael Simon.

Für die AfA ist klar, ein Lohn muss zum Leben reichen. Dazu gehört, dass Arbeitnehmer aus allen europäischen Staaten, die ab dem 1. Mai ohne zusätzliche Arbeits­ge­neh­migung zu uns kommen können, faire Löhne und gute Ar­beits­bedingungen vorfinden. Hier sei die von CDU/CSU und FDP getragene Bundesregierung aufgefordert, für Deutschland einen allgemeinen Mindestlohn, eine gute und mehr­sprachige Beratung für alle entsandten Arbeitnehmer und eine entsprechende Kontrolle der Arbeitgeber sicher­zu­stellen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Leider sei die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung auch hier enttäuschend – selbst wenige Tage vor der Voll­endung der Arbeitnehmerfreizügigkeit habe sie noch kei­ne Initiative ergriffen. Einzige Ausnahme sei der Min­dest­lohn in der Leiharbeit, den die Sozialdemokratie gegen den er­bitterten Widerstand von Union und FDP ab Mai durch­ge­setzt habe, betont die AfA, die nach den Wor­ten ihres Vor­sitzenden Michael Simon klar formuliert, dass die euro­pä­ische Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu einem weiteren Lohn­dumping führen dürfe.

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