SPD Ortsverein Guldental

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Gemeinsame Kontrolle des fließenden Verkehrs in Stadt und Kreis

Veröffentlicht am 16.03.2012 in Stadtverband
Carsten Pörksen, MdL
Carsten Pörksen MdL

Sehr geehrter Herr Landrat Diel,

seit einiger Zeit ist die Überwachung des fließenden Verkehrs im Kreis Bad Kreuznach in der Diskussion, nachdem aufgrund einer Gesetzesänderung die Überwachung sowie die Abführung der Bußgelder neu geregelt worden sind. Danach können sowohl der Kreis Bad Kreuznach wie auch die Stadt diese Aufgaben selbst übernehmen, um auf diese Weise für mehr Verkehrsdisziplin zu sorgen.

Die Einnahmen verbleiben bei der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Sowohl in der Stadt wie auch im Kreis sind vielfältige Beschwerden über zu schnelles Fahren in den Ortschaften, insbesondere an wichtigen Stellen wie Schulen, Kindertagesstätten, in verkehrsberuhigten Zonen etc. an der Tagesordnung. Der Ruf nach stärkerer Überwachung des fließenden Verkehrs ist unüberhörbar, wobei die Polizei dies nicht zu leisten vermag. Stadt und Kreis können sich den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger nicht dadurch entziehen, dass sie sich gegenseitig blockieren.

Die SPD-Kreistagsfraktion ist in Übereinstimmung mit der SPD-Stadtratsfraktion der Auffassung, dass Stadt und Kreis diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen sollen. Dies bedeutet, dass die Kosten und die Einnahmen nach einem zu vereinbarenden Schlüssel verteilt werden, wobei die Aufgabenwahrnehmung selbst durch einen Zweckverband, eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einer anderen Rechtsform erfolgen kann. Entscheidend ist, dass man diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen will und nicht nach Ausflüchten sucht um dies zu umgehen. Die bisher vorgebrachten Argumente gegen eine gemeinsame Wahrnehmung überzeugen uns nicht. Unvorstellbar, ja geradezu wahnsinnig erscheint uns die Situation, dass demnächst in der Stadt die Überwachung als eigene Aufgaben wahrgenommen wird, im Kreis und damit in den vielen Städten und Gemeinden die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Raserei in den Ortschaften hinnehmen müssen.

Somit ergibt sich für uns ein Zugzwang zum Handeln.
In diesem Zusammenhang bietet es sich an, über eine gemeinsame Zulassungsstelle erneut zu verhandeln, denn eine derartige Zusammenführung bringt mit Sicherheit Synergieeffekte, die wir nutzen sollten.
Aus den vorgenannten Gründen bitte ich Sie, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Kreisauschusssitzung zu setzen.

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