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Einigung beim Branchentarifvertrag "regionaler Bahnverkehr" verhindert Lohndumping - auch auf der Nahestrecke

Veröffentlicht am 20.01.2011 in Arbeit
Fritz Rudolf Körper MdB
Fritz Rudolf Körper MdB

Im Schienenverkehr werden die Be­schäf­tigten in Deutschland künftig nach ein­heitlichen Min­deststandards bezahlt. Dies hat auch positive Auswirkungen für die Beschäftigten bei privaten Bahn­un­ter­nehmen in unserer Re­gion, so der SPD-Bundes­tags­ab­ge­ordnete Fritz Ru­dolf Kör­per.

Die Deutsche Bahn, sechs pri­vate Bahnunternehmen und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) einigten sich auf einen Branchentarifvertrag für den Personen­nah­ver­kehr auf der Schiene. Anders als beim Schlich­tungs­versuch von Herrn Geißler um Stuttgart 21 kam hier unter der Leitung von Peter Struck eine von vielen als Meilenstein der Tarifgeschichte bezeichnete Einigung zustande. Ergebnisorientiert und ohne großen Medien­rum­mel, betont Körper.

Im Jahre 2012 stehe die Vergabe des Schienenverkehrs auf der Nahestrecke in Rheinland-Pfalz an und müsse somit öffentlich ausgeschrieben werden, mit dem Bran­chen­tarifvertrag im regionalen Bahnverkehr wird der Wett­bewerb um den Zuschlag, auch bei der Nahe­stre­cke, nicht mehr zulasten der Beschäftigten ausge­tra­gen, stellt Körper fest. Bisher zahlten private Bahnun­ter­neh­men zwischen 20 und 60 Prozent weniger Stun­den­lohn als die Deutsche Bahn. Mit dem neuen Tarif­ver­trag wird dieses Lohndumping verhindert, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Nach seiner Ein­schät­zung sollten neben dem Preis auch Qualitäts­stan­dards und Serviceleistungen bei der Vergabe eine Rolle spielen.

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